Gesetzgeber stärkt die Rechte der Verbraucher
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts seit Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen
Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt.
Der Makler muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also in dem Zeitpunkt, in dem er auf die Anfrage des Interessenten reagiert, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen. Nach § 355 BGB hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss bzw. mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, wenn diese nach Vertragsabschluss erfolgt. Wenn Sie möchten, dass wir vor dem Ablauf dieser 14-Tages-Frist für Sie tätig werden sollen (z. B. Wunsch nach weiteren Unterlagen, Wunsch nach einem Besichtigungstermin), dann müssen Sie uns dies ausdrücklich mitteilen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.